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Im Ahlen 9 - 56269 Dierdorf
Nächster Auktionstermin
Samstag, 12.10.2024, Besichtigung ab 10:00 Uhr, Auktion ab 12:00 Uhr, im Auftrag der KFZ-Pfandkredithaus Wittlich OHG, im Wege öffentlicher Pfandversteigerung.
Der Auktionskatalog wird ca. eine Woche vor dem Auktionstermin hier veröffentlicht.
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Hier finden Sie Informationen über den Ablauf einer Auto-Auktion, wenn Sie als Bieter an einer Versteigerung teilnehmen möchten.
Ganz gezielte Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserem Fragen & Antworten Bereich – oder sprechen Sie uns einfach an.
Fragen & Antworten
Eine Auktion oder Versteigerung ist nicht alltäglich. Gerade KFZ-Versteigerungen sind oft nur für Gewerbetreibende zugänglich. Damit Sie als Bieter oder Besucher aber wissen, was Sie erwartet, haben wir den folgenden Fragen- & Antworten-Katalog zusammengestellt.
Sollten Sie Fragen weitere haben, die in der folgenden Auflistung nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, uns einfach anzusprechen. Wir sind gerne für Sie da.
Grundsätzlich kommen bei uns alle Arten von KFZ zur Versteigerung. Vom Quad oder Roller über PKW, Wohnwagen oder Wohnmobile bis hin zum LKW oder Boot.
Die zur Versteigerung kommenden Pfandgegenstände stammen aus unserem eigenen KFZ-Pfandhaus. Dies sind Pfandgegenstände, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr ausgelöst wurden. Zusätzlich kommen aber auch freiwillig eingelieferte KFZ zur Versteigerung, z.B. von Händlern oder Privatpersonen. Die Waren sind aber klar deklariert, so dass erkennbar ist, ob es sich um eine „Pfandversteigerung“ handelt oder um eine „freiwillige Versteigerung“.
Fahrzeuge die mit "Pfandversteigerung" gekennzeichnet sind, stammen aus unserem KFZ-Pfandhaus. Dies sind Fahrzeuge die durch den Kunden nicht mehr ausgelöst und abgeholt wurden.
Wie das Wort "freiwillige Versteigerung" schon sagt, handelt es sich bei diesen Fahrzeugen um freiwillige Einlieferungen. Dies können KFZ von Händlern oder Autohäusern sein, aber auch von Privatpersonen, die über den Weg der Versteigerung Ihr Fahrzeug vermarkten wollen.
Bei öffentlichen Versteigerungen ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Wird eine freiwillige Garantie übernommen, wenn zum Beispiel noch Herstellergarantie besteht, so bleibt diese erhalten. Sollte dies der Fall sein, weisen wir dieses aber explizit aus.
Bei den Pfandgegenständen kann keine Steuer ausgewiesen werden. Bei den freiwilligen Einlieferungen ist die Steuer jedoch teilweise ausweisbar. Wir geben dies aber je Fahrzeug explizit an.
Dies ist die eindeutige Nummer des Fahrzeugs im Auktionskatalog. In der Regel sind diese Nummern fortlaufend und beginnen mit „1“. Meist wird am Auktionstag auch in dieser Reihenfolge versteigert, außer es wird kurzfristig anders bestimmt.
Da Pfandgegenstände noch bis zur Auktion ausgelöst werden können oder Einlieferer Ihren Gegenstand zurückziehen können, kann es sein, dass einige Nummern nicht mehr am Tag der Auktion zum Aufruf kommen.
Es handelt sich bei uns um öffentliche Auktionen, d.h. jeder kann mitbieten. Voraussetzung ist aber, dass Sie sich dazu im Auktionsbüro registriert haben. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder gültigen Landespass mit gültiger Meldebescheinigung. Sie erhalten dann eine eindeutige Bieternummer.
Sind Sie gewerblicher Bieter, legen Sie im Auktionsbüro bitte Ihre Gewerbeanmeldung und bei juristischen Personen zusätzlich auch einen Handelsregisterauszug vor.
Bei unseren Auktionen wird in Schritten zu je 100 Euro geboten. Höhere Gebotsschritte sind aber jederzeit möglich. Bei geringen Verkaufspreisen kann es auch kleinere Gebotsschritte geben, z.B. 50 Euro. Wir geben dies aber vorher bekannt.
Wenn Sie Höchstbietender sind und nach dreimaligem Wiederholen Ihres Gebotes durch den Auktionator kein höheres Gebot folgt, erhalten Sie den Zuschlag.
Der Einlieferer kann einen Preis festlegen, den er mindestens für sein Fahrzeug erzielen möchte (den Mindestpreis). Der Aufrufpreis kann unter Umständen darunterliegen und der Mindestpreis wird bei der Versteigerung nicht erreicht. Sollte dies geschehen, wird „unter Vorbehalt zugeschlagen“. Der Auktionator wird dann darauf hinweisen.
Der Einlieferer hat dann die Möglichkeit, dem „Untergebot“ zuzustimmen oder nicht. Dies klären wir im Anschluss an die Auktion, so dass Sie wissen, ob Sie den Zuschlag erhalten haben oder nicht.
Dies ist die Auktionsgebühr, die auf den Zuschlagspreis hinzugerechnet wird. Ein Beispiel: Sie ersteigern ein KFZ für 10.000 Euro. Bei einem Aufgeld von 5 % können Sie das Fahrzeug dann für 10.500 Euro mitnehmen.
Unser Aufgeld beträgt 5 %. In dieser Summe ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten und wird auf der Rechnung auch gesondert ausgewiesen. Bei sehr hohen Verkaufspreisen kann es ein reduziertes Aufgeld geben. Im Auktionskatalog wird dies dann aber vorab angegeben.
Haben Sie einen Zuschlag erhalten, kommen Sie bitte im Anschluss an die Versteigerung in unser Auktionsbüro. Wir rechnen in der Reihenfolge der Zuschläge ab. Haben Sie mehrere Zuschläge erhalten, rechnen wir diese in einem Vorgang mit Ihnen ab. Sie müssen nicht mehrfach ins Auktionsbüro kommen.
Zahlen Sie die volle Zuschlagssumme sowie das Aufgeld in bar, können Sie das KFZ am gleichen Tag zusammen mit allen Papieren mitnehmen. Ansonsten müssen die Fahrzeuge innerhalb von 3 Tagen unter Vorlage des Abholscheins abgeholt sein.
Nein. Derjenige, der unseren Abholschein vorlegt, kann die Ware abholen. So können Sie auch einen Dritten (z.B. Spedition) mit der Abholung beauftragen. Beachten Sie aber, dass die Ware innerhalb von 3 Tagen abgeholt sein muss.
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Mitgliedschaft im Bundesverband
Seit Gründung unseres Unternehmens sind wir Mitglied im Bundesverband deutscher Auktionatoren (kurz: BVdtA).
Wir handeln streng nach der Satzung und den Vorgaben des Verbandes. Darüber hinaus führen wir unsere Autopfandhaus Versteigerung nach den Regeln der Gewerbeordnung (GeWO § 34 b) sowie der Versteigererverordnung (VerstV) durch.